Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://servicekonto.thueringen.de veröffentlichten Webseiten des Thüringer Finanzministeriums.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Ein entsprechender Test wird angestrebt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Webseiten verfügen nicht über eine Version in Gebärdensprache.

Notwendige Optimierungen und weitere Maßnahmen

  • Die Beseitigung von Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend veröffentlicht.
  • Bitte schreiben Sie uns, wenn ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.07.2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Das Thüringer Finanzministerium arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Webseiten auf Barrieren stoßen, können Sie sich an die Pressestelle des Thüringer Finanzministeriums wenden. Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden.
Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel: 0361 57 31 18 000
Fax: 0361 57 31 18 010
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de

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